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Allgemeines zum Schularztdienst

Allgemeines zum Schularztdienst

Der Schularztdienst ist eine nebenamtliche Tätigkeit. Sie hat zum Ziel, die gesundheitlichen Verhältnisse in den Schulen zu überwachen und für die notwendigen sozial- und präventivmedizinischen Massnahmen zu sorgen. Im einzelnen geht es darum, den Gesundheitszustand der Schüler festzustellen, sowie Gesundheits- und Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen. Neben den regelmässigen Reihenuntersuchungen, die insbesondere der Suche nach körperlichen Auffälligkeiten dienen, treten Aufgaben im psychosozialen Bereich und in der Gesundheitsförderung.

Der Schularzt wird von der Schulpflege gewählt, seine Aufgaben und Pflichten sind in verschiedenen Reglementen und Erlassen des Kantons Aargau geregelt.

Wann werden die Kinder untersucht?

Der Schularzt führt bei jedem Schüler folgende Untersuchungen durch:
  • Einschulungsuntersuchung im Kindergarten
  • Zwischenuntersuchung im 5. Schuljahr
  • Entlassungsuntersuchung im letzten oder vorletzten Schuljahr (durch Schularzt der Oberstufenschule)

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden auf der jeweiligen ärztlichen Schülerkarte festgehalten, diese bleibt beim Schularzt. Sollte bei einem Kind ein Befund erhoben werden, werden die Eltern direkt vom Schularzt informiert, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wechselt ein Kind die Schule, wird die Schülerkarte in verschlossenem Couvert der neuen Schule z.Hd. des Schularztes weitergeleitet.
Alle Untersuchungen werden vom Schularzt oder seinem Hilfspersonal in der Arztpraxis durchgeführt.

Was wird untersucht?

Einschulungsuntersuchung

Hauptziel der schulärztlichen Untersuchung ist die Früherfassung gesundheitlicher Störungen wie Hör-, Seh- und Sprachfehler, sowie Haltungs- und Bewegungsstörungen. Daneben werden auch Herz, Lungen, Bauchorgane und – mit Erlaubnis der Eltern – Genitalorgane untersucht und der Impfstatus kontrolliert.
Die Untersuchung ist kein Schuleintrittstest. Bei der Einschulung kommt der Beurteilung durch die Eltern und die Kindergärtnerin grosse Bedeutung zu. Sie kennen das Kind genauer und wissen Bescheid über seine soziale und emotionale Entwicklung, sein Verhalten in der Gruppe, sein Durchsetzungsvermögen und seine Ausdauer. Bei Unsicherheiten kann auch der Schulpsychologe für die Abklärung der Schulfähigkeit beigezogen werden.

Zwischenuntersuchung

Hauptziel der Zwischenuntersuchung liegt im Bereich des Wachstums und der körperlichen Entwicklung. Haltung, Ernährungsverhalten (Übergewicht/Magersucht) und Sehstörungen stehen ebenso im Mittelpunkt wie event. Schwierigkeiten in der Schule (Schulkarriere-Probleme). Wie bei der Einschulungsuntersuchung gilt: Dies ist kein Oberstufen-Übertrittstest.

Entlassunguntersuchung

Die Untersuchung in der Abschlussklasse wird in Form einer individuellen Beratung durchgeführt. Dieser Beratung voraus gehen die Prüfung des Gehörs und des Fernvisus, die Messung von Körpergewicht und -länge, sowie Blutdruck-Messung. Zudem wird die Kontrolle des Impfstatus vorgenommen. Eine körperliche Untersuchung ist dort vorzunehmen, wo es die Schülerin, der Schüler wünscht, sei es im direkten Gespräch oder durch einen Hinweis im Fragebogen, der vor der Untersuchung durch die Jugendlichen zu Hause ausgefüllt werden muss. Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Schularzt 100 Prozent an das Arztgeheimnis gebunden ist und ohne Einverständnis der Jugendlichen keine Meldung an die Eltern erfolgt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Jugendlichen diese Beratung als Chance für persönliche Fragen über ihre körperliche und seelische Gesundheit nutzen können.

Impfungen

Unterstützt wird der Schularztdienst durch den Impfdienst der Aargauischen Liga für Lungen- und Langzeitkranke, welche in einem 2-Jahres-Turnus die Schulimpfungen durchführt.
Die Eltern der betroffenen Kinder werden rechtzeitig über die Impfaktionen informiert. Die Impfungen werden empfohlen, sind jedoch freiwillig.


Möchten Sie noch genauere Auskunft, oder haben sie noch ungeklärte Fragen?

Herr Dr. C. Lorenzet ist gerne bereit ihre Fragen nach telefonischer Terminvereinbarung persönlich oder Ihre E-Mail-Anfrage schriftlich zu beantworten.